Lieferbedingungen

Lieferbedingungen


Dieser Zusatz ist Bestandteil unserer Lieferungen und Leistungen:

Zahlung: 10 Tage 2 % Skonto, 30 Tage netto Kasse
Zahlung (bei Abholung vor Ort): Bar-/Kartenzahlung 2 % Skonto
Zahlung (bei Anlieferung): Vorkasse 2 % Skonto
Die zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistung gültige Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet.

Vertragsgrundlage ist die VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen). Gerichtsstand für Lieferungen und Leistungen ist Gießen/Lahn.

Gewährleistung:
A) auf elektrische Teile: 6 Monate
B) Zäune und maschinen- technische Teile: 4 Jahre
(gemäß VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen)

Rückgabe/Umtausch:
Lagerware wird innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten ab Kaufdatum nur gegen Vorlage des Kaufbeleges sowie einer Wiedereinlagerungsgebühr von 15 % - berechnet nach der Höhe des zurückgegebenen Warenwertes - zurückgenommen. Waren, die kundenbezogen bestellt wurden (keine Lagerware) bzw. Sonderanfertigungen sind vom Umtausch bzw. der Rückgabe ausgeschlossen.

Reklamation:
Das Material muss vom Käufer vor Ort bzw. bei Anlieferung / Montage auf Vollständigkeit und offene Mängel geprüft werden. Im Fall, dass das Material unvollständig ist oder sichtliche Mängel aufweist, ist dies sofort zu rügen!

Eigentumsvorbehalt:
An der gelieferten Ware behalten wir uns bis zur vollständigen Zahlung das Eigentum vor. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, die gelieferte Ware im Rahmen der uns wahlweise zustehenden Ansprüche auf Rücktritt vom Vertrag oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zurückzunehmen. Der Besteller ist in jedem Fall zur Herausgabe der gelieferten Ware verpflichtet. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Eigentumsvorbehaltsware hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen. Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern. Der Besteller tritt alle Forderungen und Ansprüche, die ihm aus der Veräußerung bzw. Verarbeitung der gelieferten Ware gegen seine Abnehmer zustehen, an uns in voller Höhe der uns zustehenden Forderungen aus der jeweils betroffenen Lieferung ab. Der Besteller ist berechtigt, die an uns abgetretene Forderung selbst einzuziehen. Ist der Besteller uns gegenüber mit seinen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, sind wir selbst zum Einzug der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt; in jedem Fall ist der Besteller auf unser Verlangen verpflichtet, uns hinsichtlich Grund und Höhe der Forderung, Name und Anschrift seines Schuldners sowie alle sonstigen Angaben zu machen bzw. Unterlagen auszuhändigen, die zum Einzug der abgetretenen Forderung erforderlich sind.